Bundestag muss jetzt für Entlastung von Bürokratie sorgen
Zu dem am 17. Mai 2024 vom Deutschen Bundestag in erster Lesung beratenen Entwurf für das Bürokratieentlastungsgesetz IV erklärt ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke:
„Handwerksbetriebe benötigen angesichts zunehmender Standortnachteile mehr denn je spürbare Entlastungen und erwarten vom Gesetzgeber zu Recht umfassende Maßnahmen zum Abbau überbordender Bürokratie. Es ist deshalb gut, aber auch überfällig, dass die Regierungsfraktionen weitere Ergänzungen des Bürokratieentlastungsgesetzes IV angekündigt haben.
Den Ankündigungen müssen nun im weiteren Gesetzgebungsverfahren überzeugende Taten folgen. Parteipolitische Vorbehalte sind hierbei fehl am Platz. Richtige Vorschläge der Opposition und des Bundesrats, wie etwa die vom Handwerk geforderte Anpassung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gehören genauso ergänzt wie weitere Vorschläge der langen Maßnahmenliste des Handwerks.
Der Bundestag ist gefordert, die Chance des BEG IV zu nutzen, um das bei vielen Handwerksbetrieben verspielte Vertrauen in die Gestaltungs- und Handlungsfähig der Politik zurückzugewinnen. Das Handwerk unterstützt auch weiter konstruktiv und praxisnah alle Anstrengungen des Bundestags für einen spürbaren Bürokratieabbau.“
Quelle: www.zdh.de
Bild: ZDH/Henning Schacht