Recht auf Reparatur: Richtung stimmt – Rechtsunsicherheit bleibt!
Am 1. Februar haben Rat und EU-Parlament eine politische Einigung zum Vorschlag für gemeinsame Vorschriften zur Förderung der Reparatur von Waren („Recht auf Reparatur“) erzielt. Dazu erklärt ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke:
„Mit der erzielten Einigung zum Recht auf Reparatur wollen der Rat und das Europäische Parlament die Grundlage dafür schaffen, dass zukünftig mehr Waren in der EU repariert werden, anstatt sie wegzuwerfen. Dieses Ziel unterstützen wir, die dafür gewählten Maßnahmen reichen aber nicht aus. Handwerksbetriebe, die Reparaturleistungen anbieten, wollen ihren Beitrag zu einer nachhaltigeren Wirtschaft leisten.
Was sie dafür aber dringend brauchen, sind reparable Waren und ausreichende Fachkräfte. Außerdem müssen Ersatzteile und Reparaturinformationen ohne Wettbewerbsverzerrung und zu fairen Preisen zur Verfügung gestellt werden. Hier geht die Einigung in eine richtige Richtung.
Die ursprüngliche Idee, dass alle Reparaturbetriebe Verbraucherinnen und Verbrauchern ein „Europäisches Formular für Reparaturinformationen“ verpflichtend vorlegen müssen, ist vernünftigerweise nicht umgesetzt worden. Alles andere wäre im Hinblick auf die bereits ohnehin hohe Bürokratiebelastung der Betriebe inakzeptabel gewesen.
Insgesamt kann eine Ausweitung des Reparaturmarkts nur durch wirtschaftliche Anreize auf Angebots- und Nachfrageseite gelingen. Die Verlängerung der Gewährleistungsfrist nach einer Reparatur um ein Jahr ist in diesem Zusammenhang kontraproduktiv. Sie ist nicht sachgerecht und mit Rechtsunsicherheit für Reparaturbetriebe verbunden, weil sie Rückgriffsansprüche gegen die Hersteller häufig nur schwer durchsetzen können.“
Quelle: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH)
Bild: ZDH/Henning Schacht