Meisterkurse
Meistervorbereitungskurs Teil III
10.02.2025 – 28.03.2025 (Vollzeit)
19.05.2025 – 11.07.2025 (Vollzeit)
08.09.2025 – 25.10.2025 (Vollzeit)
23.10.2025 – 07.02.2026 (Teilzeit)
Meistervorbereitungskurs Fliesen-, Platten- und Mosaikleger Teile I + II
Gliederung der Meisterprüfung
Die Meisterprüfung umfasst folgende selbstständige Prüfungsteile:
Teil I: Prüfung der meisterhaften Verrichtung der im jeweiligen Handwerk gebräuchlichen Arbeiten
Teil II: Prüfung der fachtheoretischen Kenntnisse
Teil III: Prüfung der erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse
Teil IV: Prüfung der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse
Die Meisterprüfungsordnung sieht ausdrücklich vor, dass die Ablegung der einzelnen Teile der Meisterprüfung in beliebiger Reihenfolge erfolgen kann. Die Meisterprüfung kann dreimal wiederholt werden.
Zulassungsvoraussetzungen
- Zur Meisterprüfung wird zugelassen, wer eine Gesellenprüfung in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will oder einem damit verwandten zulassungspflichtigen Handwerk oder eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat.
- Zur Meisterprüfung ist auch zuzulassen, wer eine andere Gesellenprüfung oder eine andere Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, eine mehrjährige Berufstätigkeit ausgeübt hat. Für die Zeit der Berufstätigkeit dürfen nicht mehr als drei Jahre gefordert werden.
- Ist der Prüfling in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, selbstständig, als Werkmeister oder in ähnlicher Stellung tätig gewesen, oder weist er eine der Gesellentätigkeit gleichwertige praktische Tätigkeit nach, so ist die Zeit dieser Tätigkeit anzurechnen. Die jeweils angegebenen Tätigkeiten schließen Zeiten von Vorbereitungslehrgängen auf die Meisterprüfung in Vollzeitform bis zu zwei Jahren ein. Die geforderten Zeiten der praktischen Tätigkeiten müssen bis zum Beginn der Meisterprüfung erfüllt sein, unabhängig davon, mit welchem Prüfungsteil begonnen wird. Der Nachweis einer Berufstätigkeit entfällt bei einer weiteren Meisterprüfung nach einer in einem anderen Handwerk bereits bestandenen Meisterprüfung oder bei einer entsprechenden Prüfung nach dem Berufsbildungsgesetz mit einem Weiterbildungsabschluss (z.B. für Industriemeister).
Falls Unklarheiten bezüglich der Zulassungsvoraussetzungen bestehen, sollten Sie sich möglichst vor Beginn der Vorbereitungslehrgänge bei der geschäftsführenden Stelle für Meisterprüfungen bei der Handwerkskammer beraten lassen.
Ansprechpartner HWK Kassel, Abteilung Meister- und Fortbildungsprüfungen:
Frau Alt, Tel: 0561 – 7888-178
Frau Goßmann, Tel: 0561 – 7888-130
Fördermöglichkeiten
- Aufstiegs-BAföG
Einkommens- und vermögensunabhängig können Sie zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren einen Beitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren erhalten, und zwar bis maximal 15.000 Euro. Seit dem 01. August 2020 erhalten Sie 50 Prozent der Förderung als Zuschuss. Für den Rest der Fördersumme erhalten Sie ein Angebot der KfW über ein zinsgünstiges Bankdarlehen. - KFW-Kredit
Um die Differenz zwischen Zuschussanteil und maximalem Förderbetrag auszugleichen, können Sie ein zinsgünstiges Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) abschließen. Auf Antrag werden Ihnen bei bestandener Prüfung seit dem 01. August 2020 50 Prozent des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen. - Aufstiegsprämie (Meisterprämie)
Nach erfolgreichem Abschluss der Meisterprüfung gewährt das Land Hessen auf Antrag eine Prämie in Höhe von 3.500€.
Beispielrechnung:
Kursgebühr 1 690 €
– 50 % BAföG-Zuschuss 845 €
= 50 % KFW-Darlehen 845 €
– 50 % Darlehenserlass bei bestandener Prüfung 422,50 €
verbleibendes Restdarlehen: 422,50 € → 75 % Ersparnis!