Kreishandwerkerschaft Niedersachsen-Mitte

Einführung zum 01.01.2025: E-Rechnung

Am 22.3.2024 hat der Bundesrat grünes Licht für die Einführung der verpflichtenden elektronischen Rechnung (E-Rechnung), schrittweise ab dem 1.1.2025, gegeben.

Zwar werden alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe, ab dem 1.1.2025 zum Empfang von E-Rechnungen verpflichtet.

Die Verpflichtung zur Ausstellung von E-Rechnungen wird jedoch zeitlich gestaffelt. Ab dem 1.1.2027 werden zunächst alle Unternehmen zur Ausstellung von E-Rechnungen verpflichtet, deren Vorjahresumsatz mehr als 800.000 Euro betragen hat. Ab dem 1.1.2028 müssen dann auch alle anderen Unternehmen E-Rechnungen für Leistungen im zwischenunternehmerischen Bereich ausstellen.

Die E-Rechnung stellt einen bedeutenden Umbruch in der Arbeitsweise der Handwerks-betriebe dar.

Sie bietet einerseits die große Chance, Arbeitsabläufe in den Betrieben effizienter zu gestalten, bürokratische Belastungen zu senken und die Liquidität zu verbessern.

Andererseits ist die Etablierung der E-Rechnung im Betrieb zunächst mit zeitlichem und finanziellem Aufwand verbunden. Auf diesem Weg kann die Handwerksorganisation die Betriebe begleiten.

Der ZDH unterstützt eine Unternehmens-Umfrage der Universitäten Nürnberg-Erlangen und Potsdam, um Informationen darüber zu gewinnen, wie weit die Handwerksunter-nehmen auf ihrem Weg zur Nutzung der E-Rechnung sind und welche Unterstützung sie dafür noch benötigen.

Wir möchten Sie daher herzlich bitten, an der Umfrage teilzunehmen, die Sie hier erreichen:

https://www.soscisurvey.de/eRechnung/?r=z

Der ZDH stellt eine Praxishilfe „Elektronische Rechnungen“ für Handwerksbetriebe zur Verfügung, die bei der Einführung einer passenden E-Rechnungssoftware im Betrieb helfen soll. Sie finden Sie auf dieser Website.

ZDH_Praxishilfe_elektronische_Rechnung

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