Das Potenzial der Gebäudehülle
Bereits zum kommenden Jahr möchte die Bundesregierung das Gebäudeenergiegesetz (GEG) novellieren und hatte dazu Anfang April einen Referentenentwurf veröffentlicht, den das Bundeskabinett bereits am 19. April beschlossen hat. Der Zeitplan war damit äußerst knapp bemessen, zumal der Gesetzgeber auch die Meinung der Verbände mit einbeziehen wollte. Gleichwohl bezog das Handwerk zu diesem wichtigen Vorgang Stellung; vor allem beim Potenzial der Gebäudehülle, inklusive der Fenster und Türen, legte Tischler Schreiner Deutschland den Finger in die Wunde.
„Generell gilt doch“, erklärt TSD-Hauptgeschäftsführer Martin Paukner, „dass in der ganzen Heizungsdebatte um erneuerbare Technologien die Senkung des Endenergiebedarfs von Gebäuden nicht aus dem Blick verloren werden darf.“ Denn um hochmoderne und sparsame Heizungen wirtschaftlich einsetzen zu können, sei die energetische Qualität der Gebäudehülle und damit auch die Qualität der Fenster und Türen ein ganz entscheidender Faktor. Schließlich ginge es nicht allein darum, die Art der Energieerzeugung umzustellen, sondern auch darum, den Energiebedarf erheblich zu senken. Für Paukner ist es deshalb naheliegend, dass die Politik diesen Zusammenhang auch in ihrer Förderstrategie zum Ausdruck bringen muss: „An dieser Stelle hätten wir uns natürlich gewünscht, wenn entsprechende Förderanreize direkt im GEG verankert worden wären. Doch dafür war letztlich auch das Gesetzgebungsverfahren zeitlich viel zu eng geplant.“ Stattdessen hat das Bundeswirtschaftsministerium ein erstes Eckpunktepapier veröffentlicht, in dem auch die Fördermöglichkeiten für die Gebäudehülle thematisiert werden.
Förderoptionen für die Gebäudehülle
Nicht erhöht wird demnach die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), also die bestehende systemische Förderung von Sanierungen auf Effizienzhaus und -gebäudeniveau. „Dadurch wird eindeutig eine Chance vertan, diese große Aufgabe überhaupt erst einmal richtig in Schwung zu bringen“, sagt Martin Paukner. Einen besseren Ansatz liefert das Bundeswirtschaftsministerium hingegen bei seinem Verweis auf die bereits bestehende steuerliche Förderung im Einkommenssteuerrecht. Diese besagt, dass energetische Sanierungsmaßnahmen, wie der Fenstertausch oder Dämmmaßnahmen für selbst genutztes Wohneigentum, mit bis zu 20 Prozent der Investitionskosten über die Einkommenssteuer verrechnet werden können. Gleichzeitig berate man innerhalb des Ministeriums aktuell über Erweiterungsoptionen dieses Konzepts. „Auch wenn die Beteiligung der Verbände dieses Mal keinesfalls unter optimalen Bedingungen erfolgt ist“, fasst Paukner den Zwischenstand zusammen, „zeigen die Überlegungen zum Einkommenssteuerrecht, dass die Politik zu verstehen beginnt, dass zusätzliche Anreize für die vorbereitende Sanierung der Gebäudehülle geschaffen werden müssen.“ Nur so könnten die höchst ambitionierten Ziele bei der keineswegs unumstrittenen „Heizungswende“ überhaupt erreicht werden.
Wichtige Säule Fachkompetenz
Ablehnend steht Tischler Schreiner Deutschland den Änderungsabsichten zur Ausstellungsberechtigung für Energieausweise gegenüber. Demnach soll neben den bisherigen Qualifikationsanforderungen wie der Kammerprüfung beziehungsweise der Hochschulqualifikation auch eine Prüfung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als Kompetenznachweis zur Ausstellung eines Energieausweises berechtigen. In diesem Punkt bezweifeln die Verbände, dass ein gleichwertiges Kompetenzniveau erreicht werden kann, wie es beispielsweise durch die Kammerprüfung nachgewiesen wird, für die immerhin der erfolgreiche Abschluss einer Meisterprüfung zum Beispiel im Tischler- und Schreinerhandwerk Voraussetzung ist. So bedarf auch dieser Punkt weiterer Klarstellung.
Quelle: tischler-schreiner.de
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