Die E-Rechnung – Digitalisierung im Steuerrecht
Das BMF hat einen ersten Diskussionsvorschlag vorgelegt: Die Einführung der elektronischen Rechnung (E-Rechnung) nimmt Formen an!
Worum geht es?
Die EU plant die Einführung eines Meldesystems für grenzüberschreitende Leistungen im zwischenunternehmerischen Bereich. Damit soll der Umsatzsteuerbetrug besser bekämpft werden und man erhofft sich auch eine Erleichterung im grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehr. Voraussetzung dafür ist, dass sämtliche Rechnungen in elektronischer Form übermittelt werden. Die Pläne der Bundesregierung sehen als Endziel vor, ein entsprechendes Meldeverfahren auch auf nationaler Ebene für Umsätze zwischen Unternehmern einzuführen.
Als erste Stufe sollen nach dem Vorschlag des BMF ab dem 1. Januar 2025 grundsätzlich alle Rechnungen an Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuerrechts nur noch in elektronischer Form zulässig sein. Der ZDH hat hierzu umfangreich Stellung genommen und zudem eine Praxishilfe für die Handwerksbetriebe erstellt. Wir berichten ausführlich in dieser Steuerinfo.
Die jetzt vorgelegten Pläne bedürfen aus Sicht des ZDH noch erheblicher Verbesserungen, damit auch die Handwerksbetriebe die geplanten Änderungen umsetzen können und die mit der Digitalisierung erstrebten Bürokratievereinfachungen auch bei den Betrieben ankommen. Denn nur wenn die Regeln die Besonderheiten und Anforderungen auch der kleinen und mittleren Betriebe berücksichtigen, kann das Vorhaben gelingen. Eine flächendeckende Einführung zum 1. Januar 2025 ist für viele Betriebe nicht leistbar. Dazu gehören deshalb auch praktikable Übergangsfristen und passgenaue Lösungen gerade für das Massengeschäft an der Ladentheke. Dabei darf nicht unberücksichtigt bleiben, dass durch die technische Sicherung von elektronischen Registrierkassen die Betriebe erheblich belastet wurden. Gerade hier lässt der Entwurf viele Fragen offen!
Besonders wichtig ist jedoch, dass bereits jetzt das Meldeverfahren fest in den Blick genommen wird: Die Investitionen und Umstellungen in den Abläufen dürfen nicht durch das geplante Verfahren „entwertet“ werden.
Wenn auch noch zahlreiche Klippen aus dem Weg geräumt werden müssen: Die Digitalisierung kann bei richtiger Ausgestaltung auch die Betriebe des Handwerks im Büro entlasten.
Dafür wird der ZDH arbeiten.
Quelle: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH)
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