Kreishandwerkerschaft Remscheid

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Smart Metering

Damit Energiewende und die Umstellung auf regenerative Energien gelingen, braucht es intelligente Stromnetze. Gleichzeitig werden auch die Messeinrichtungen smart. Sogenannte Smart Meter und Smart Meter Gateways ermöglichen es nicht nur, Stromverbräuche in Echtzeit abzulesen. Über sie sind künftig auch smarte Haushaltsgeräte, Photovoltaik-Anlage und E-Ladestation steuerbar.

Regenerative Energien sorgen für neue Anforderungen
Wind- und Sonnenenergie, Wasserkraft und Biogas – mit der Energiewende steigt die Bedeutung lokaler Energieträger. Die Energieversorgung, früher zentral gesteuert, wird zunehmend dezentraler. Um Erneuerbare Energien optimal nutzen zu können und große Schwankungen im Stromnetz zu vermeiden, braucht es jedoch intelligente Steuerungssysteme (Lastmanagement) – von der Energieerzeugung und -speicherung über die Stromübertragung bis hin zur Verbrauchsoptimierung.

Intelligente Messgeräte
Intelligente Messsysteme tragen dazu bei, dass Energieverbräuche gebäudeintern zum einen besser erfasst, zum anderen – auch im Hinblick auf Energietarife – gezielter gesteuert werden können. Zu den intelligenten Messsystemen zählen auch Smart Meter sowie Smart Meter Gateways.

Smart Meter, die Verbrauchsdaten digital erfassen und digital auswertbar machen, ersetzen dabei zunehmend mechanische Messstellen und machen so die früher übliche jährliche Ablesung von Verbrauchsdaten überflüssig.

Die Verbindung vom hausinternen Netz zum externen Stromnetz erfolgt über sogenannte Smart Meter Gateways. Smart Meter Gateways kommunizieren jedoch nicht nur mit dem externen Netz, sondern auch mit ins Hausnetz eingebundenen Energieverbrauchern (intelligente Haushaltsgeräte, Ladeeinheit für Elektrofahrzeuge etc.) sowie mit Energieerzeugern, so zum Beispiel der hauseigenen Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage). Alle Kommunikationsflüsse, die über den Smart Meter Gateway laufen, sind verschlüsselt.

Vorteile für die Bewohner
Im Gegensatz zu mechanischen Messgeräten ermöglichen Smart Meter sowie die zugehörigen Gateways es Verbrauchern, Verbrauchswerte tagesaktuell und in Echtzeit einzusehen, sie zu analysieren und so umgehend zu reagieren. Die Messstellen können aber noch viel mehr. Über das Smart Meter Gateway könnte beispielsweise die heimische Waschmaschine den Impuls bekommen, den Waschvorgang erst dann zu starten, wenn Strom gerade besonders günstig zur Verfügung steht. Alternativ könnte für den Vorgang bevorzugt PV-Strom eingesetzt werden.

Rechtliche Grundlage
Die Entwicklung der Smart Meter Gateways wurde 2010 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) initiiert und vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) begleitet, das insbesondere das Thema Datensicherheit im Auge hatte und hohe Sicherheitsstandards für den Datentransfer formulierte.

Die Anforderungen an den Messstellenbetreiber regelt das Messstellenbetriebsgesetz (Gesetz über den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen), kurz MsbG.

2017 Start des Rollouts
Voraussetzung für den Rollout der Smart Meter war, dass mindestens drei voneinander unabhängige Unternehmen intelligente Messsysteme anbieten, die den MsbG-Vorgaben genügen. Da dies seit 2017 der Fall ist, wurde 2017 mit dem Rollout begonnen. Dabei wurden nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zunächst Verbraucher mit einem Jahresverbrauch von über 10.000 Kilowattstunden (kWh), mit Erneuerbare-Energien-Anlagen, Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen und mit verschiebbaren Lasten verpflichtet, innerhalb von acht Jahren Stromverbräuche mithilfe eines intelligenten Messsystems zu messen und abzurechnen.

2020 Start der zweiten Phase
2020 hat nun die zweite Phase des Rollouts begonnen. Das bedeutet: Auch Kunden mit einem Jahresstromverbrauch zwischen 6.000 und 10.000 kWh sind innerhalb einer Frist von acht Jahren zum Einsatz eines intelligenten Messsystems verpflichtet. Bei geringerem Verbrauch ist ein Einbau keine Pflicht.

Quelle: www.zevh.de
Bild: metamorworks- stock.adobe.com

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