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Gesetzentwurf bringt Betrieben keinen spürbaren Bürokratieabbau

Zu dem am 11. Januar veröffentlichten Referentenentwurf für ein Bürokratieentlastungsgesetz erklärt ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke:

„Es ist sehr bedauerlich, dass der Gesetzentwurf deutlich hinter den Erwartungen zurückbleibt. Der vorliegende Entwurf muss dringend ergänzt werden. In dieser Form leistet er leider keine ausreichende Abhilfe. Das Bürokratieentlastungsgesetz IV kommt viel zu spät und wird trotz des rechnerischen Entlastungsvolumens im Betrieb vor Ort nicht ankommen.

Es ist insbesondere nicht nachvollziehbar, dass zahlreiche Vorschläge, die das Statistische Bundesamt im Rahmen der Verbändeabfrage Anfang vergangenen Jahres als leicht umsetzbar eingestuft hat, im Entwurf fehlen. Keinesfalls darf es zu weiteren Neubelastungen kommen.

Längst ist die Bürokratiebelastung, die Belastung durch Dokumentationen und Nachweise, keine lästige Nebensache im Alltag, sondern ein struktureller Zukunftsfaktor im Handwerk. Für viele Handwerkerinnen und Handwerker ist die zunehmende Belastung der maßgebliche Grund, sich nicht selbstständig zu machen oder gar den langjährigen Betrieb einzustellen.

Entlastung ist für Handwerksbetriebe dringend notwendig. Der Frust bei den Betrieben ist groß und das Vertrauen in die Gestaltungsfähigkeit der Politik schwindet. Das müssen Politik und Verwaltung endlich verinnerlichen und die Entschlackung der Überregulierung ernsthaft vorantreiben.

Wenn von „Bürokratie-Burn-out“ gesprochen, zugleich aber kein wirksames Gegenmittel zur Verfügung gestellt wird, zeigt das einmal mehr, dass es kein Erkenntnis-, sondern ein ernstzunehmendes Umsetzungsproblem gibt.

Es ist an der Zeit, zu machen, aus dem Vollen zu schöpfen und ein klares Signal an Handwerksbetriebe zu senden. Das Handwerk steht mit effektiven und umsetzbaren Vorschlägen zur Bürokratievermeidung unterstützend bereit. Es ist an der Bundesregierung, diese Unterstützung anzunehmen.“

Quelle: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH)
Bild: ZDH/Henning Schacht

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