Gebührenordnung der Bäcker-Innung Düren-Euskirchen
Bekanntmachung der Gebührenordnung der Bäcker-Innung Düren-Euskirchen
Als Körperschaft des öffentlichen Rechts übernimmt die Bäcker-Innung Düren-Euskirchen anstelle staatlicher oder kommunaler Behörden und ermächtigt durch die Handwerkskammer Aachen eine Vielzahl von hoheitlichen Aufgaben. Die Rechtsgrundlage für das Handeln der Innung sind eine Reihe von gesetzlichen Grundlagen, die Satzung der Innung und die durch die Innungsversammlung erfolgten Beschlüsse.
Die Innungsversammlung hat in der letzten Innungsversammlung am 15.09.2021 eine Gebührenordnung und einen Gebührentarif beschlossen.
Die Veröffentlichung erfolgt durch Rundschreiben und auf dieser Internetseite. Die Gebührenordnung tritt an dem ersten Tag des auf die Veröffentlichung folgenden Kalendermonats in Kraft.
Gebührenordnung der Bäcker-Innung Düren-Euskirchen
Gebührentarif zur Gebührenordnung der Bäcker-Innung Düren-Euskirchen