Gebührenordnung der Dachdecker-Innung Heinsberg
Als Körperschaft des öffentlichen Rechts übernimmt die Dachdecker-Innung Heinsberg anstelle staatlicher oder kommunaler Behörden und ermächtigt durch die Handwerkskammer Aachen eine Vielzahl von hoheitlichen Aufgaben. Die Rechtsgrundlage für das Handeln der Innung sind eine Reihe von gesetzlichen Grundlagen, die Satzung der Innung und die durch die Innungsversammlung erfolgten Beschlüsse.
Die Innung hat in der letzten Innungsversammlung am 19. August 2021 eine Gebührenordnung und einen Gebührentarif beschlossen.
Die Veröffentlichung erfolgt durch Rundschreiben oder durch Bekanntmachung in dem Veröffentlichungsorgan der Handwerkskammer Aachen. Die Veröffentlichung erfolgt zusätzlich auf dieser Internetseite. Die Gebührenordnung tritt an dem ersten Tag des auf die Veröffentlichung folgenden Kalendermonats in Kraft.