Gebührenordnung der Elektro-Innung Düren

Bekanntmachung der Gebührenordnung der Elektro-Innung Düren

Als Körperschaft des öffentlichen Rechts übernimmt die Elektro-Innung Düren anstelle staatlicher oder kommunaler Behörden und ermächtigt durch die Handwerkskammer Aachen eine Vielzahl von hoheitlichen Aufgaben. Die Rechtsgrundlage für das Handeln der Innung sind eine Reihe von gesetzlichen Grundlagen, die Satzung der Innung und die durch die Innungsversammlung erfolgten Beschlüsse.

Die Innungsversammlung hat in der letzten Innungsversammlung am 17. Februar 2021 eine Gebührenordnung und einen Gebührentarif beschlossen.

Die Veröffentlichung erfolgte durch Rundschreiben oder Auslage in der Geschäftsstelle. Die Veröffentlichung erfolgt außerdem auf dieser Internetseite.

Die Gebührenordnung tritt an dem ersten Tag des auf die Veröffentlichung folgenden Kalendermonat in Kraft.

Gebührenordnung der Elektro-Innung Düren

Gebührentarif zur Gebührenordnung der Elektro-Innung Düren

 

 

 

Teilen
Teilen