Gebührenordnung der Elektroinnung Euskirchen
Bekanntmachung der Gebührenordnung der Elektroinnung Euskirchen
Als Körperschaft des öffentlichen Rechts übernimmt die Elektroinnung Euskirchen anstelle staatlicher oder kommunaler Behörden und ermächtigt durch die Handwerkskammer Aachen eine Vielzahl von hoheitlichen Aufgaben. Die Rechtsgrundlage für das Handeln der Innung sind eine Reihe von gesetzlichen Grundlagen, die Satzung der Innung und die durch die Innungsversammlung erfolgten Beschlüsse.
Die Innungsversammlung hat in der letzten Innungsversammlung am 30. November 2020 eine Gebührenordnung und einen Gebührentarif beschlossen.
Die Veröffentlichung erfolgte durch Rundschreiben oder Auslage in der Geschäftsstelle. Die Veröffentlichung erfolgt zusätzlich auf dieser Internetseite.
Die Gebührenordnung tritt an dem ersten Tag des auf die Veröffentlichung folgenden Kalendermonat in Kraft.
Gebührentarif zur Gebührenordnung der Elektro-Innung Euskirchen