Innung für das Elektrohandwerk des Kreises Heinsberg

Gebührenordnung der Innung für das Elektrohandwerk des Kreises Heinsberg

Bekanntmachung der Gebührenordnung der Innung für das Elektrohandwerk des Kreises Heinsberg

Als Körperschaft des öffentlichen Rechts übernimmt die Innung für das Elektrohandwerk des Kreises Heinsberg anstelle staatlicher oder kommunaler Behörden und ermächtigt durch die Handwerkskammer Aachen eine Vielzahl von hoheitlichen Aufgaben. Die Rechtsgrundlage für das Handeln der Innung sind eine Reihe von gesetzlichen Grundlagen, die Satzung der Innung und die durch die Innungsversammlung erfolgten Beschlüsse.

Die Innungsversammlung hat in der letzten Innungsversammlung am 17.05.2022 eine Gebührenordnung und einen Gebührentarif beschlossen.

Die Veröffentlichung erfolgt durch Rundschreiben und auf dieser Internetseite. Die Gebührenordnung tritt an dem ersten Tag des auf die Veröffentlichung folgenden Kalendermonats in Kraft.

Gebührenordnung der Innung für das Elektrohandwerk des Kreises Heinsberg

G e b ü h r e n t a r i f Innung f d Elektrohandwerk des Kreises Heinsberg 2024

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