Gebührenordnung der Innung für das Kraftfahrzeuggewerbe Euskirchen
Bekanntmachung der Gebührenordnung der Innung für das Kraftfahrzeuggewerbe Euskirchen
Als Körperschaft des öffentlichen Rechts übernimmt die Innung für das Kraftfahrzeuggewerbe Euskirchen anstelle staatlicher oder kommunaler Behörden und ermächtigt durch die Handwerkskammer Aachen eine Vielzahl von hoheitlichen Aufgaben. Die Rechtsgrundlage für das Handeln der Innung sind eine Reihe von gesetzlichen Grundlagen, die Satzung der Innung und die durch die Innungsversammlung erfolgten Beschlüsse.
Die Innungsversammlung hat am 14. Dezember 2020 eine Gebührenordnung und einen Gebührentarif beschlossen.
Die Veröffentlichung erfolgte durch Rundschreiben. Die Veröffentlichung erfolgt zusätzlich auf dieser Internetseite.
Die Gebührenordnung tritt an dem ersten Tag des auf die Veröffentlichung folgenden Kalendermonats in Kraft.
Gebührenordnung der Kfz.Innung Euskirchen
Gebührentarif zur Gebührenordnung der Innung für das Kraftfahrzeuggewerbe Euskirchen