Gebührenordnung der Innung Land- und Baumaschinentechnik für den Handwerkskammerbezirk Aachen
Bekanntmachung der Gebührenordnung der Innung Land- und Baumaschinentechnik für den Handwerkskammerbezirk Aachen
Als Körperschaft des öffentlichen Rechts übernimmt die Land- und Baumaschinentechnik für den Handwerkskammerbezirk Aachen anstelle staatlicher oder kommunaler Behörden und ermächtigt durch die Handwerkskammer Aachen eine Vielzahl von hoheitlichen Aufgaben. Die Rechtsgrundlage für das Handeln der Innung sind eine Reihe von gesetzlichen Grundlagen, die Satzung der Innung und die durch die Innungsversammlung erfolgten Beschlüsse.
Die Innungsversammlung hat in der letzten Innungsversammlung am 05.05.2022 eine Gebührenordnung und einen Gebührentarif beschlossen.
Die Veröffentlichung erfolgt durch Rundschreiben und auf dieser Internetseite. Die Gebührenordnung tritt an dem ersten Tag des auf die Veröffentlichung folgenden Kalendermonats in Kraft.
Gebührenordnung Innung Land- und Baumaschinentechnik für den Handwerkskammerbezirk Aachen
Gebührentarif Innung Land- und Baumaschinentechnik für den Handwerkskammerbezirk Aachen