Gebührenordnung der Metall-Innung Düren-Euskirchen
Bekanntmachung der Gebührenordnung der Metall-Innung Düren-Euskirchen
Als Körperschaft des öffentlichen Rechts übernimmt die Metall-Innung Düren-Euskirchen anstelle staatlicher oder kommunaler Behörden und ermächtigt durch die Handwerkskammer Aachen eine Vielzahl von hoheitlichen Aufgaben. Die Rechtsgrundlage für das Handeln der Innung sind eine Reihe von gesetzlichen Grundlagen, die Satzung der Innung und die durch die Innungsversammlung erfolgten Beschlüsse. Die Innungsversammlung hat durch Beschluss im Rahmen eines schriftlichen Beschlussverfahrens und in einer virtuellen Innungsversammlung am 24. November 2020 eine Gebührenordnung und einen Gebührentarif beschlossen.
Die Bekanntmachungen der Innung erfolgen durch Rundschreiben oder Auslage in dem Veröffentlichungsorgan der Handwerkskammer Aachen. Die Veröffentlichung erfolgt außerdem auf dieser Internetseite. Die Gebührenordnung tritt an dem ersten Tag des auf die Veröffentlichung folgenden Kalendermonats in Kraft.
Gebührenordnung der Metall-Innung Düren-Euskirchen
Gebührentarif zur Gebührenordnung der Metall-Innung Düren-Euskirchen