Vereinigte Kreishandwerkerschaft Düren-Euskirchen-Heinsberg

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Data Act muss Betrieben vollen Anspruch auf Datenzugang sichern

Am 27. Juni findet die voraussichtlich letzte Runde der Trilogverhandlungen zum Data Act statt. Dazu erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH):

„Das Handwerk fordert seit langem eine faire Datenteilung. Ansonsten ist die flächendeckende Erbringung von Wartungs- und Reparaturdiensten durch Handwerksbetriebe gefährdet. Mit Blick auf die bevorstehende Trilogeinigung zum Data Act ist jetzt die Gelegenheit, mehr Wettbewerb bei datenbasierten Geschäftsmodellen auf nachgelagerten Märkten zu schaffen.

Positiv ist, dass wenige Tage vor der voraussichtlich entscheidenden Trilogsitzung zum Data Act ein Paradigmenwechsel in Sicht ist: Anstatt automatisch den Service des Herstellers in Anspruch nehmen zu müssen, sollen Nutzer durch Zugang zu ihren Daten nun mehr Entscheidungsfreiheit erhalten. In diesem Sinne sind die Hersteller künftig zur Transparenz verpflichtet und müssen auslesbare Daten aus vernetzten Geräten in der gleichen Form auch Nutzern und Drittparteien zur Verfügung stellen.

Für einen wirklich fairen Wettbewerb müssen aber noch zwei Punkte verbessert werden: Erstens ist der Data Act noch nicht weit genug gefasst, da keine weiterverarbeiteten Daten enthalten sein sollen. Zweitens besteht die Befürchtung, dass der Schutz von Geschäftsgeheimnissen generell als Vorwand dient, um Daten nicht teilen zu müssen. Wir fordern die Verhandlungsführerinnen und -führer daher auf, den Anwendungsbereich zu erweitern und Hersteller dazu zu verpflichten, ihre Geschäftsgeheimnisse im Vorfeld ausreichend zu begründen.“

Quelle: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH)

Bild: ZDH/Henning Schacht

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