Innung für Sanitär- und Heizungstechnik Düren-Jülich

Gebührenordnung der Innung für Sanitär- und Heizungstechnik Düren-Jülich

Bekanntmachung der Gebührenordnung der Innung für Sanitär- und Heizungstechnik Düren-Jülich

Als Körperschaft des öffentlichen Rechts übernimmt die Innung für Sanitär- und Heizungstechnik Düren-Jülich – anstelle staatlicher oder kommunaler Behörden und ermächtigt durch die Handwerkskammer Aachen eine Vielzahl von hoheitlichen Aufgaben. Die Rechtsgrundlage für das Handeln der Innung sind eine Reihe von gesetzlichen Grundlagen, die Satzung der Innung und die durch die Innungsversammlung erfolgten Beschlüsse.

Die Innungsversammlung in der letzten Innungsversammlung am 2. Dezember 2020 eine Gebührenordnung und einen Gebührentarif beschlossen.

Die Veröffentlichung erfolgt durch Rundschreiben oder Auslage in der Geschäftsstelle. Die Veröffentlichung erfolgt außerdem auf dieser Internetseite.

Die Gebührenordnung tritt an dem ersten Tag des auf die Veröffentlichung folgenden Kalendermonats in Kraft.

Gebührenordnung Innung für Sanitär- und Heizungstechnik Düren-Jülich

Gebührentarif zur Gebührenordnung Innung für Sanitär- und Heizungstechnik Düren-Jülich

 

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