Gebührenordnung der Tischlerinnung Euskirchen

Bekanntmachung der Gebührenordnung der Tischlerinnung Euskirchen

Als Körperschaft des öffentlichen Rechts übernimmt die Tischlerinnung Euskirchen anstelle staatlicher oder kommunaler Behörden und ermächtigt durch die Handwerkskammer Aachen eine Vielzahl von hoheitlichen Aufgaben.  Die Rechtsgrundlage für das Handeln der Innung sind eine Reihe von gesetzlichen Grundlagen, die Satzung der Innung und die durch die Innungsversammlung erfolgten Beschlüsse.

Die Innungsversammlung hat am 24. Februar 2021 eine Gebührenordnung und einen Gebührentarif beschlossen.

Die Veröffentlichung erfolgte durch Rundschreiben oder Auslage in der Geschäftsstelle. Die Veröffentlichung erfolgt außerdem auf dieser Internetseite.

Die Gebührenordnung tritt an dem ersten Tag des auf die Veröffentlichung des folgenden Kalendermonats in Kraft.

Gebührenordnung der Tischlerinnung Euskirchen

Gebührentarif zur Gebührenordnung der Tischlerinnung Euskirchen

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