Goldene Regel ist Gold wert

Die SIGNAL IDUNA hat jetzt ihr Vielgefahrenpolice MeisterPolicePro (MPP) um ein wichtiges Leistungsmerkmal ergänzt – und das beitragsneutral: Die erweiterte Neuwertregelung, die sogenannte „Goldenen Regel“, bringt den Versicherten entscheidende Vorteile. 

Die „Goldene Regel“ ist Bestandteil der Geschäftsinhaltsversicherung. Ist beispielsweise der Maschinenpark eines Betriebes in die Jahre gekommen, so wird bei einem Schaden zumeist nur noch der Zeitwert zugrunde gelegt. Diese Zeitwertregelung tritt in Kraft, wenn der Zeitwert nur noch 40 Prozent des Neuwerts beträgt. Mit der erweiterten Neuwertdeckung ersetzt die SIGNAL IDUNA die Betriebseinrichtung im Schadensfall zum Neuwert. Die ordnungsgemäße Nutzung und Wartung nach Herstellerangaben vorausgesetzt.

Wie wichtig der Einschluss der erweiterten Neuwertdeckung in der Praxis ist, zeigt der aktuelle Fall eines Optikers, bei dem Vandalen nachts die Schaufensterscheibe zertrümmert hatten. Der entstandene Schaden an optischen Mess- und Testgeräten wurde dank der „Goldenen Regel“ komplett ersetzt. In Zahlen bedeutet dies: Wäre lediglich der Zeitwert erstattet worden, hätte die Zahlung bei rund 5.600 Euro gelegen; dank „Goldener Regel“ belief sich die tatsächliche Erstattung auf rund 9.800 Euro.

Wer bereits mit der MPP bei der SIGNAL IDUNA versichert ist, profitiert automatisch und beitragsneutral von der erweiterten Neuwertdeckung, sobald er seinen Vertrag neu ordnet oder umstellt.

Die MPP bietet umfassenden Rundumschutz dank einem „dreistufigen“ Haftpflicht- und einem Sach-Baustein. Sie ist speziell konzipiert für Betriebe des Handwerks und Bauhandwerks mit einem Jahresumsatz von bis zu 1,5 Millionen Euro.

Die MPP zeichnet sich durch eine hohe Flexibilität aus: So bietet sie unter anderem flexible Selbstbehalte zwischen null und 1.000 Euro. Variabel ist auch die Deckungssumme in der Betriebshaftpflichtversicherung, die drei Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden beträgt, aber auf fünf Millionen Euro erhöht werden kann.

Innungsmitglieder erhalten generell 12 Prozent Beitragsnachlass für die gesamte Vertragslaufzeit; Existenzgründer und Betriebsübernehmer bekommen als „Starthilfe“ weitere 15 Prozent für die ersten beiden Jahre. Der Abschluss beider Bausteine belohnt die SIGNAL IDUNA mit einem Bündelnachlass von zehn Prozent.

Kontakt:

www.signal-iduna.de/frank.huppertz

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