Wagner- und Karosseriebauer-Innung für den Bezirk der Handwerkskammer Aachen

Gebührenordnung der Wagner- und Karosseriebauer-Innung für den Bezirk der Handwerkskammer Aachen

Bekanntmachung der Gebührenordnung der Wagner- und Karosseriebauer-Innung für den Bezirk der Handwerkskammer Aachen

Als Körperschaft des öffentlichen Rechts übernimmt die Wagner- und Karosseriebauer-Innung für den Bezirk der Handwerkskammer Aachen anstelle staatlicher oder kommunaler Behörden und ermächtigt durch die Handwerkskammer Aachen eine Vielzahl von hoheitlichen Aufgaben. Die Rechtsgrundlage für das Handeln der Innung sind eine Reihe von gesetzlichen Grundlagen, die Satzung der Innung und die durch die Innungsversammlung erfolgten Beschlüsse.

Die Innungsversammlung hat in der letzten Innungsversammlung am 14. Juni 2023 eine neue Gebührenordnung und einen Gebührentarif beschlossen.

Die Veröffentlichung erfolgt durch Rundschreiben oder durch eine Veröffentlichung in dem Veröffentlichungsorgan der Handwerkskammer Aachen. Eine Veröffentlichung erfolgt zusätzlich auf dieser Internetseite. Die Gebührenordnung tritt an dem ersten Tag des auf die Veröffentlichung folgenden Kalendermonat in Kraft.

Gebührentarif zur Gebührenordnung der Karosseriebauer 2023

Gebührenordnung der Karosseriebauer-Innung

 

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