Kreishandwerkerschaft des Kreises Wesel

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Förderlücken im Aufstiegs-BAföG schließen

Zu dem am 24. Juli 2024 vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf für die fünfte Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG-Änderungsgesetz) erklärt ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke:

„Ohne Frage bringt die Bundesregierung mit der fünften Novelle des Gesetzes zur beruflichen Aufstiegsfortbildungsförderung eine wichtige bildungspolitische Initiative auf den Weg, um Fortbildung zu entlasten. Und dennoch bleibt der Novellenentwurf leider hinter dem erklärten Ziel zurück, Gleichwertigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung herzustellen. Um Bildungskarrieren und die Fachkräftesicherung im Handwerk spürbar zu stärken, muss die Bundesregierung die Herstellung echter Gleichwertigkeit wesentlich stringenter verfolgen.

Bestehende Förderlücken müssen jetzt geschlossen werden, um die Bedeutung der beruflichen Bildung zu steigern und tatsächlich die Gleichwertigkeit beider Bildungswege herzustellen. Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Fortbildungen müssen stärker von Fortbildungskosten entlastet werden, beispielsweise bei den Materialien, mit denen in den Meisterkursen während der Lehrgänge gearbeitet wird.“

Quelle: https://www.zdh.de/

Bild: ZDH – Boris Trenkel

 

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