Kreishandwerkerschaft des Kreises Wesel

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Winterbereifung: Schneeflockensymbol ist ab Oktober Pflicht!

In Deutschland gilt eine sogenannte situative Winterreifenpflicht: Wenn winterliche Straßenverhältnisse, also Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte herrschen, müssen Pkw und andere Kraftfahrzeuge mit Winterreifen ausgerüstet sein, um im Straßenverkehr betrieben werden zu dürfen. Wichtig zu wissen: Als Winterreifen im Sinne des Gesetzes gelten ab 1. Oktober dieses Jahres nur noch Reifen, die das sogenannte Alpine- oder Schneeflocken-Symbol auf der Seitenwand tragen und dadurch ihre Wintereignung ausweisen. Die frühere M+S-Kennung für Wintererreifen ist damit passé.

Das Schneeflocken-Symbol zeigt einen stilisierten, dreigipfeligen Berg mit Schneeflocke an der Bergflanke und wird daher auch 3PMSF (3 peak mountain snowflake) genannt. Es weist reine Winter-, aber auch Ganzjahresreifen als wintertauglich aus.

Reifen, die nur ein M+S-Symbol auf der Seitenwand tragen, dürfen weiterhin genutzt werden. Wer sein Fahrzeug mit einem Satz M+S-Pneus bereift hat, muss es bei winterlichen Straßenverhältnissen ab der Wintersaison 2024/2025 aber stehen lassen.

Tipps und Infos rund um Reifen und Räder sowie eine bundesweite Postleitzahlen-Suche nach spezialisierten Reifenservicebetrieben gibt es auf der Website des Bundesverbandes Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk (BRV) im Menüpunkt Verbraucher: www.bundesverband-reifenhandel.de. So empfiehlt der BRV zum Beispiel, abweichend von der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestprofiltiefe von 1,6 mm, zur Erhöhung der Fahrsicherheit für die Winterbereifung ein Mindestprofil von 4 mm.

 

Quelle: Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V.
Bild: stock.adobe.com – alexanderuhrin – 411023251

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